Meine Leistungen im Detail
Erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Beratung
Ich biete meinen Mandanten kompetenten Rat zu allen konkreten erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Themen sowohl vor als auch nach dem Erbfall wie beispielsweise
- Richtig erben und vererben
- Erbschaft- und Schenkungssteueroptimierung
- Vorweggenommene Erbfolge (Schenkung) durch lebzeitigen Immobilien- und Unternehmenstransfer
- Absicherung des Schenkers durch Nießbrauchsrecht, Rente, Pflegeverpflichtung, Rückforderungsrecht
- Pflichtteilsvermeidung und Vermächtnis
- Testamentsauslegung
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Erbteilung (Auseinandersetzung) bei Erbengemeinschaft
- Totenfürsorgerecht
Vor jeder erbrechtlichen Maßnahme sollte fundierte, juristische Beratung stehen.
Deshalb biete ich kompetente Ratschläge zum richtigen Vorgehen an und unterstütze Sie auch bei deren Umsetzung und Gestaltung.
Testamentsberatung und Testamentsgestaltung
Ziel meiner Testamentsberatung und -gestaltung ist es, mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten, damit spätere Erbstreitigkeiten und Steuernachteile vermieden werden können.
Zum Kundenkreis meiner Kanzlei gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer. Bei Privatpersonen sollen laut Stiftung Warentest 90 % aller ohne Rechtsrat aufgesetzten Testamente fehlerhaft sein, und bei Unternehmern ist schon im Interesse des Unternehmens eine rechtlich einwandfreie Testamentserrichtung absolut unabdingbar.
Je nach Familiensituation, Vermögenszusammensetzung und Interessenlage stehen erprobte Gestaltungssysteme wie beispielsweise Privattestament, Unternehmertestament, Ehegattentestament, Geschiedenentestament sowie spezielle Testamentsanordnungen bei behinderten oder verschuldeten Kind zur Verfügung.
Auch den verschiedenen, angestrebten Regelungszielen wie beispielsweise Nachlasslenkung, Steueroptimierung oder Pflichtteilsverringerung werde ich durch umfassende und vor allem individuelle Gestaltungen gerecht.
Unternehmensnachfolgeberatung
Die Unternehmensnachfolgeberatung ist vor allem für eignergeführte Familienunternehmen und deren Gesellschafter relevant.
Gegenstand meiner Beratung ist dabei nicht nur die jeweilige Gesellschaftsbeteiligung, sondern bezieht insbesondere zur steuerlichen Optimierung auch das Vermögen des Mandanten bzw. der Unternehmerfamilie in seiner Gesamtheit mit ein.
Bei der Nachfolgekonzeption sollten Erhalt bzw. Liquidität des Unternehmens im Erbfall absolute Priorität haben sowie wirtschaftsethische Grundsätze wie z.B. Familienfriede und materielle Gerechtigkeit Beachtung finden.
Es gilt, Testamentskonstruktionen zu vermeiden, die einkommensteuerrechtlich zur sogenannten Aufdeckung stiller Reserven führen.
Weiterhin sollten Testament und Gesellschaftsvertrag unbedingt konsistent zueinander sein, um zu vermeiden, dass testamentarische Anordnungen wegen einer inkompatiblen Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag ins Leere laufen.
Zur Sicherung von Erbschaftsteuervergünstigungen stellen oftmals im Vorfeld abzuschließende Poolverträge eine adäquate Lösung im Sinne wirtschaftlicher Wertschöpfung dar.
Gerne stehe ich Ihnen insofern bei der Überprüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Poolverträgen, Vollmachten, Eheverträgen, Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen und natürlich dem Testament zur Verfügung.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Minderjährige Kinder können von Ihren Eltern im Geschäftsleben vertreten werden.
Bei wegen Unfall, Krankheit und Alter nicht mehr handlungsfähigen Erwachsenen hingegen erlaubt das Recht nur in zwei Fällen eine Stellvertretung.
Entweder es wurde vom Gericht ein rechtlicher Betreuer für den geschäftsunfähig gewordenen Volljährigen bestellt oder es besteht eine rechtsgeschäftlich erteilte Vorsorgevollmacht für eine Person des Vertrauens.
Es ist demnach nicht so, dass die Angehörigen, z.B. der Ehepartner oder die Kinder, automatisch für den Geschäftsunfähigen rechtsverbindlich handeln dürften.
Es ist empfehlenswert, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit vorzusorgen.
Eine Vorsorgevollmacht sollte deshalb rechtzeitig an eine Person Ihres Vertrauens erteilt werden.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass Ihre persönlichen Wünsche auch bei Verlust der Geschäftsfähigkeit berücksichtigt werden und der Staat – durch eine gerichtliche Betreuerbestellung – nicht in Ihre persönlichen Angelegenheiten eingreift.
Im Rahmen der Vollmachterteilung können Sie Ihrer Vertrauensperson genaue Anweisungen erteilen, wie Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten geregelt werden sollen. Hierzu zählt auch die Patientenverfügung, mit der Sie entscheiden, welche ärztlichen oder pflegerischen Maßnahmen in bestimmten medizinischen Situationen getroffen oder unterlassen werden sollen.
Rechtliche Beratung zu diesen Themen ist insbesondere dann dringend zu empfehlen, wenn Sie mehrere Bevollmächtigte einsetzen möchten (z.B. Ersatz-, Kontroll- oder Gemeinschafts-Bevollmächtigte) oder eingehende Handlungsanweisungen für den oder die Bevollmächtigten festlegen wollen.
Video Patientenverfügung
Video Vorsorgevollmacht
Vorsorgeanwalt und Vorsorgeleitfaden
Als Vollmachtgeber sollten Sie uneingeschränktes Vertrauen zu Ihrem Vorsorgebevollmächtigten haben.
Umgekehrt wird auf die bevollmächtigte Vertrauensperson eine große Verantwortung übertragen. Deshalb wird es oftmals als erleichternd empfunden, Verantwortung teilen zu können.
Aus diesem Grund stehe ich Ihnen als Vorsorgeanwalt zur Verfügung, der Ihren Bevollmächtigten in seiner Tätigkeit beratend unterstützt.
Können oder wollen Sie nicht auf Verwandte und Freunde zurückgreifen, die im Vorsorgefall als Bevollmächtigte für Sie tätig werden, besteht auch die Möglichkeit, den Vorsorgeanwalt direkt zu Ihrem Vorsorgebevollmächtigten zu ernennen.
Dieser vertritt dann ausschließlich Ihre Interessen und sorgt für die genaue Umsetzung Ihrer zuvor erstellten Handlungsanweisungen.
Damit Sie optimale Fürsorge erfahren, arbeitet er mit unabhängigen Pflegespezialisten zusammen, die Pflegeheime und Pflegedienste kontrollieren.
Um gerade für den Vorsorgefall ein selbst bestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu gewährleisten, ist eine schriftliche, detaillierte Handlungsanweisung an den Vorsorgebevollmächtigten äußerst empfehlenswert. In diesem Vorsorgeleitfaden werden Ihre Wünsche und Maßstäbe zu Ihren persönlichen und finanziellen Angelegenheiten präzise und juristisch einwandfrei zusammengefasst.
Neben der Vorsorgevollmacht stellt der Vorsorgeleitfaden die wesentliche Legitimationsgrundlage für die Tätigkeit des Vorsorgebevollmächtigten dar.
Durch die Beachtung des Leitfadens wird nicht nur Ihr Wille verwirklicht, sondern dieser erleichtert es dem Vorsorgebevollmächtigten, später schwierige Entscheidungen zu treffen.
Video Vorsorgeanwalt
Einkommensteuererklärung für Rentner und Pensionäre
Gern erstelle ich für Sie die Einkommensteuererklärung bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Selbstverständlich leite ich alle relevanten Unterlagen ans Finanzamt weiter und prüfe den Steuerbescheid. Gerade Rentner und Pensionäre können ihr zu versteuerndes Einkommen durch die Absetzung bestimmter Kosten mindern. Möglicherweise erhalten Sie vom Finanzamt sogar eine Steuerrückerstattung.
Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge
Der Testamentsvollstrecker setzt nach dem Tod des Testators die testamentarischen Anordnungen um.
Er verwaltet und verteilt den Nachlass nach den Vorgaben des Testators (so genannte Abwicklungsvollstreckung). Dadurch wird gewährleistet, dass die im Testament enthaltenen Regelungen auch wie angeordnet verwirklicht werden.
So kann unter anderem verhindert werden, dass sich Erben einverständlich über testamentarische Verfügungen hinwegsetzen.
Testamentsvollstreckung bietet sich aber auch dann an, wenn eine aus mehreren Personen bestehende Erbengemeinschaft entstehen und die Erbteilung (Auseinandersetzung) nach den Vorgaben des Testators gesteuert werden soll.
Die Aufgabenstellung des Testamentsvollstreckers kann weiterhin darin liegen, den Nachlass für längere Zeit – z.B. für Minderjährige bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit – zu verwalten (so genannte Dauervollstreckung).
Die Testamentsvollstreckung kann auf bestimmte Erben oder auf bestimmte Nachlassgegenstände beschränkt werden.
Wird Testamentsvollstreckung gewünscht, muss diese im Testament angeordnet werden. Der Testamentsvollstrecker erhält für seine Tätigkeit entweder die im Testament angegebene oder eine angemessene Vergütung.
Gerne stehe ich Ihnen für die direkte Aufgabenstellung des Testamentsvollstreckers oder als Rechtsberater des beauftragten Testamentsvollstreckers zur Verfügung.
Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuererklärung
Mein Dienstleistungsangebot richtet sich nicht zuletzt an rechtsuchende Erben.
Nach dem Erbfall haben Sie im Rahmen der Nachlassabwicklung mit Banken, Versicherungen, dem Nachlassgericht und dem Finanzamt sowie gegebenenfalls mit Miterben, dem Grundbuchamt und Nachlassgläubigern zu tun.
Gerne erledige ich für Sie die mit diesen Personen und Institutionen zu führende Korrespondenz und strukturiere Ihre erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Angelegenheiten.
Inhaltlich gesehen sind unter anderem die folgenden Fragestellungen zu beantworten, bei denen ich Sie gerne berate:
- Wie ist ein vorhandenes Testament auszulegen?
- Ist es günstiger, die Erbschaft auszuschlagen?
- Wie werden Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer behandelt?
- Wie wird eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt?
- Wie fertige ich eine Erbschaftsteuererklärung an?
Meine Dienstleistung umfasst die komplette Nachlassbetreuung, also die gesamte Abwicklung aller Formalitäten und steuerlichen Pflichten.