Unternehmensnachfolgeberatung
Die Unternehmensnachfolgeberatung ist vor allem für eignergeführte Familienunternehmen und deren Gesellschafter relevant.
Gegenstand meiner Beratung ist dabei nicht nur die jeweilige Gesellschaftsbeteiligung, sondern bezieht insbesondere zur steuerlichen
Optimierung auch das Vermögen des Mandanten bzw. der Unternehmerfamilie in seiner Gesamtheit mit ein.
Bei der Nachfolgekonzeption sollten Erhalt bzw. Liquidität des Unternehmens im Erbfall absolute Priorität haben sowie
wirtschaftsethische Grundsätze wie z.B. Familienfriede und materielle Gerechtigkeit Beachtung finden.
Es gilt, Testamentskonstruktionen zu vermeiden, die einkommensteuerrechtlich zur sogenannten Aufdeckung stiller Reserven führen.
Weiterhin sollten Testament und Gesellschaftsvertrag unbedingt konsistent zueinander sein, um zu vermeiden, dass testamentarische Anordnungen
wegen einer inkompatiblen Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag ins Leere laufen.
Zur Sicherung von Erbschaftsteuervergünstigungen stellen oftmals im Vorfeld abzuschließende Poolverträge eine adäquate Lösung
im Sinne wirtschaftlicher Wertschöpfung dar.
Gerne stehe ich Ihnen insofern bei der Überprüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Poolverträgen, Vollmachten,
Eheverträgen, Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen und natürlich dem Testament zur Verfügung.